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Bitte beachten !

 

Rechtsgrundlage für osteopathische Behandlungen

Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Die Heilkunde selbständig ausüben dürfen nach deutschem Recht nur der Arzt und Heilpraktiker.

Physiotherapeuten mit einer osteopathischen Weiterbildung müssen die Osteopathie "auf Verordnung" oder "im Delegationsverfahren" ausüben.

Um Sie osteopathisch behandeln zu können, benötige ich die Verordnung über Osteopathie auf einem Privatrezept Ihres Arztes oder Heilpraktikers.

Auf der Privatverordnung sollte die Diagnose und die Art und Anzahl der osteopathischen Behandlungen aufgeführt sein

Abrechenbarkeit

Die Osteopathie zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sind sie gesetzlich versichert, müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen.

Sollten sie privat versichert sein, so klären Sie bitte die Kostenübernahme mit Ihrer Privaten Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn ab.